Archiv für 8. April 2012


Maschine kollidiert nach Überholvorgang mit Leitplanke / 17-jähriger Biker bei einem weiterem Unfall schwer verletzt

Zum Artikel in der Freien Presse: KLICK HIER

Zum ersten Fall: Für die unangepasste Geschwindigkeit – das ist nicht gleichbedeutend mit einer überhöhten Geschwindigkeit – ist der Biker selbst verantwortlich. Und dieser Aspekt der Überschätzung einer Situation kommt einen Zweiradfahrer eben schlimmer zu stehen, als einen Fahrer auf vier Rädern und mit viel Blech und mit Airbags um sich herum. Ich möchte die unangepasste Geschwindigkeit auch nicht schön reden. Aber was ist “unangepasst”? Unangepasste Geschwindigkeit ist NICHT harmlos. Jedoch: es gibt überhöhte Geschwindigkeit – das ist bewusstes Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, die für die Idealbedingungen auf der jeweiligen Strecke gilt. Das ist von vornherein ein bewusstes Eingehen eines erhöhten Risikos für sich selbst und für andere. Und es gibt den Tatbestand der unangepassten Geschwindigkeit. Diese kann sogar unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen und dennoch riskant sein. Leider hängt dieser Aspekt auch mit Selbstüberschätzung, Fehleinschätzungen einer bestimmten Situation oder mit Fehleinschätzungen von Straßen- und Witterungs- und Verkehrsverhältnissen zusammen. Der Ausgang kann in beiden Fällen gleich fatal sein. Es mögen unter den Bikern tatsächlich viele “Idioten” unterwegs sein. Jedoch, die scheinheilige Debatte der Autofahrer ist auch nur polemisch, in Anbetracht der Tatsache, da diese auch fast alle zu schnell unterwegs sind! Doch lassen wir das…..
Was ist jedoch mit der Leitplanke, die den eigentlichen Knock Out herbeiführte? Ein immer wieder leidiges Thema – ich denke dabei an den Tod eines Bikers in der Tankstellenausfahrt der Raststätte Auerswalde im Juli 2011. Dieser war nach nicht verkehrswidrigem Verhalten in der Ausfahrt gestürzt und in der Leitplanke gestorben. Ich vermutete damals eine Öl- oder Dieselspur in der Ausfahrt der Tankstelle. Die Leitplanke aber war sein Todesurteil.

Siehe auch: http://mtwv.de/wordpress/?p=2710

War die Leitplanke im jetzigen Fall, dort an der B 180, nötig – oder bediente man wieder nur die Leitplanken-Lobby?

Der zweite Fall ist so typisch wie nur irgendwas sonst . . .
Lapidar, aber mit schwerwiegenden Folgen heißt es: “Der Motorradfahrer wurde nicht gesehen” – und der fährt der besseren Sichtbarkeit schon mit Licht! Da hängen Hawaiigirlanden an den Auto-Innenspiegeln, beim Abbiegen wird nicht geblinkt, es wird beim ausscheren nicht über die Schulter geschaut, einen Sehtest für ältere Verkehrsteilnehmer scheut man sich auch einzuführen – die Liste ließe sich fortsetzen. Fast 50 % der Kollisionen zwischen Auto- und Motorradfahrern außerorts basieren auf Fehlverhalten des Autofahrers, in den Ortschaften sogar fast 70 %.

Folgende Begebenheit möchte ich zu diesem Thema noch anfügen. Es ist sicher ein krasses Beispiel, aber die teilweise feindliche Haltung gegenüber den Bikern habe ich auf sehr bedrohliche Art erlebt:

Es liegt ein paar Jahre zurück.
Ich befuhr mit dem Motorrad die Schwarzwassertalstraße im Westerzgebirge von Johann´stadt in Richtung Schwarzenberg. Auf dem kurvenreichen und wenig bebauten Teilstück zwischen Erlabrunn, Antonsthal und Erla befand sich außer mir nur noch ein PKW vor mir. Der PKW, besetzt mit vier jungen Männern, wurde langsamer und langsamer, um mich vorbeizulassen. Als ich genau neben dem Auto war, rupfte der Fahrer absichtlich das Lenkrad nach links – nur kurz zwar, aber heftig. Ich wich schlagartig nach links aus. Rechts hatte ich also den verrückten PKW-Fahrer und links eine bedrohlich nahe kommende Felswand. Im Falle des Unfalls, der für mich fatale Folgen gehabt hätte, hätte ich keine Zeugen gehabt. Der PKW-Fahrer aber drei! Welcher Schreck mir in den Gliedern saß, lässt sich nur erahnen.

Im Unfallbericht hätte sicherlich gestanden: Beim Überholen hat der Motorradfahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, er befuhr die Talstraße mit unangepasster Geschwindigkeit.


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